Gerade bei der energetischen Verwertung von Festmist aus der Pferdehaltung rückt in Deutschland die Biogasanlage (Güllekleinanlage) in den Fokus.
Durch Vergärung von Festmist aus der Tierhaltung wird Biogas gewonnen, das in wertvolle Energie (Strom & Wärme) gewandelt wird. Betreiber profitieren direkt von den Regelungen des Energieeinspeisungsgesetz (EEG), das in der aktuellen Fassung Betreibern von Biogasanlagen mit angeschlossenem Blockheizkraftwerk (BHKW) bis zu einer Leistung von 75 kW die maximale Vergütung garantiert. Als weiteres wertvolles Endprodukt entsteht organischer Dünger (Gärgut). Dieser sorgt neben der Düngewirkung für Mehrerträge zur Verbesserung der Bodenstruktur. Das Gärgut erhöht den Humusanteil auf Ackerflächen, ohne diesen den Stickstoff und Feuchtigkeit zu entziehen (im Vergleich zum Unterpflügen von Stroh). Der Humus auf den Feldern verbessert die Wasserspeicherkapazität des Bodens, weshalb in trockenen Zeiten ≥ 50% der Ernteausfälle vermeidbar sind.
Unser einzigartiger Problemlöser, die RSD-S Kompaktanlage (Güllekleinanlage), lässt das Entsorgen von Pferdemist wirtschaftlich erfolgreich und ökologisch nachhaltig ablaufen. Das belegen auch zahlreiche Beispiele unserer Kunden. Mit unserer Biogas-Hofanlage, basierend auf der rechtlichen Grundlage der Güllekleinanlage, bieten wir Landwirten und Anlagenbetreibern die Möglichkeit, mit Nebenprodukten wertvollen Mehrwert zu generieren und über Jahre eine fest kalkulierbare Einnahmequelle für eine langfristige Perspektive ihres Betriebs aufzubauen.
Einspeisevergütung für eine Güllekleinanlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt für jede Art regenerativer Energie eine konkrete Einspeisevergütung fest. So auch für Strom, der aus Biomasse mittels einer Güllekleinanlage gewonnen wird.
Nach dem 01.07.22 gilt für eine Güllekleinanlage:
- maximal 150 kW installierte Leistung (doppelte Überbauung)
- 100% Gülle, Festmist (davon max. 20% Geflügelkot)
- Ab 01.07.22 können gerundet 22,12 ct/kWh beansprucht werden
- Degression von 0,5 % jährlich
- > 99 kW installierte Leistung: Vergütung für 50% der installierten Leistung
- wirtschaftlichster Betrieb bei Installation von 99 kW muss gegeben sein
- Gärrest aus 100% Gülle oder Festmist bedarf keiner Nachbehandlungspflicht
- Ab 100 kW Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie
Änderungen ab 01.01.2023 für eine Güllekleinanlage, unter EU Genehmigungsvorbehalt
- 150 kW installierte Leistung möglich (keine doppelte Überbauung)
- 100% Gülle, Festmist (davon max. 20% Geflügelkot) – keine Nachbehandlungspflicht für Gärrest
- 70% Gülle, ≤ 20% Geflügelkot, ≤ 10% Kleegras (überjährig) – Nachbehandlungspflicht für Gärrest besteht
- Bemessungsleistung ist nicht eingespeiste Leistung, sondern die erzeugte Leistung
- Vergütungsstaffelung (Bemessungsleistung): Ø 150 kW installierter Leistung: 20,5 Cent/kWh, bis einschließlich 75 kW erhält man 22 Cent/kWh, ab 75 kW bis 150 kW erhält man 19 Cent/kWh
- Degression 0,5 % jährlich
- Es kann der Flexzuschlag beansprucht werden.
FAQ Güllekleinanlage 75kW
Der Flächenbedarf einer Kompaktanlage mit 4.500 t/a liegt bei etwa 1.900 m2
Fermenterboxen, Vorplatz, Technik, Perkolattank, Gasnutzung: ~ 1.750 m2
Gärprodukt-Abtropffläche: ≥ 150 m2
Festmistlagerfläche: je nach Anlieferung
Kompostierung: je nach Verarbeitung
Mit dem EEG 2021 gilt die gesonderte Regelung für Gülle-Kleinanlagen ≤ 100 kW installierter elektrischer Leistung. Sie erhalten einen festgesetzten Einspeisetarif für produzierten Strom und sind von der Pflicht zur Direktvermarktung ausgenommen. Für den Anspruch auf Vergütung müssen in der Anlage mindestens 80% Gülle bzw. Säugetier-Stallmist eingesetzt werden (bis 20% Geflügelmist erlaubt). Zudem entfällt die Pflicht einer Verweilzeit der Biomasse von 150 Tagen im gasdichten System zu gewährleisten. Mit dem Einsatz von Pferde- & Rindermist ist diese Voraussetzung entsprechend erfüllt.
Für die Gruppe der sogenannten Güllekleinanlagen ist die spezielle Vergütung für den erzeugten Strom fortgeschrieben worden und es hat einige interessante Veränderungen für Neuanlagen gegeben. Bleibt man bei der Anlagenplanung mit beispielsweise 99 kW installierter Leistung unter dem Grenzwert von 100 kW, so kann die Anlage diese Leistung künftig unbegrenzt fahren und bekommt die Sondervergütung für die komplette eingespeiste Strommenge ausgezahlt. Neuanlagen von 100 kW installierter Leistung bis zu einer Leistung von 150 kW dürfen zwar nur die Hälfte der installierten Leistung in tatsächliche Einspeisung umsetzen, erhalten aber als Ausgleich künftig den Flexibilitätszuschlag. Damit können neue Güllekleinanlagen jetzt mit entweder knapp 25 % höherer Leistung gefahren werden oder mit einer ca.6,3 % höheren Vergütung kalkulieren als bisher.
Ja, mit einer Trockenvergärung ist es möglich Pferdemist optimal zu entsorgen, bzw. zu verwerten.
Die Trockenvergärung hat geringe Anforderungen an das Substrat. Diese kann Verunreinigungen enthalten und ist weniger abhängig von Partikelgrössen und Faserhaltigkeit. Pferdemist mit Hufeisen oder Halftern können im Fermenter (Boxen) keine Schäden anrichten können, da das Substrat während des gesamten Vergärungsprozess nicht bewegt wird. Pferdemist Entsorgung ist in herkömmlichen Flüssiganlagen eher aufwändig in der Vorbehandlung und riskant für die Rührwerke, weshalb Pferdemist trotz hohem Gasertrag ungern oder nicht angenommen wird. (Biogas Verfahren im Überblick)
Neben der gewonnenen Energie wird der Pferdemist zu einem wertvollen bodenverbessernden organischem Dünger aufgewertet.
Die grössten Vorteile der Trockenvergärung liegt in den geringen Anforderungen an das Substrat. Dieses kann Verunreinigungen enthalten, die nach dem Prozess als Reststoffe übrigbleiben, und ist weniger abhängig von Partikelgrössen und Faserhaltigkeit. Als Beispiel sei häuslicher Bioabfall, der häufig Reststoffe wie Verpackungsmaterialien enthält, oder Pferdemist mit Hufeisen oder Halftern, die Rührwerken grosses Schäden anrichten können. Darüber hinaus ist Biomüll beispielsweise kein Lebensmittel, wodurch sich die häufig in diesem Zusammenhang aufkommende Tank- oder Teller-Debatte auflöst.
Trockenvergärung beginnt dort wo herkömmliche die Flüssig-Biogasanlage- und Pfropfenstromanlage an ihre Grenzen stösst. Die Trockenvergärung hingegen ermöglicht die Vergärung trockener und faseriger Substrate (Trockensubstanz TS-Gehalt : 20%-55%), die in anderen Systemen oft zu Problemen führen.
Der Prozess läuft im Batch-Verfahren ab und liefert eine kontinuierliche Biogasausbeute. Die Anlagen bestehen aus einzelnen Fermenterboxen (Garagenfermenter), die in einem festgelegten Zyklus befüllt und entleert werden. Der manuelle Aufwand ist dabei äusserst gering, da neben der einfachen Lade- und Entladetätigkeit, selten eine Vorbehandlung des Substrats (Zerkleinerung, Schreddern) nötig ist. Zudem wird das Substart über die gesamte Verweilzeit (18-21 Tage) nicht bewegt. Es sinkt die Störanfälligkeit, sowie der Wartungsaufwand der Technik, da keine anfällige Rühr- und Pumptechnik (Vermeidung Schwimm- und Quellschichten) verwendet wird.
Biogasanlagen zur Trockenvergärung eignen sich dafür optimal. Faserreiche Biomasse, wie z.B. strohreicher Stallmist, wird bisher nur wenig zur Energiegewinnung verwendet. Meist verrottet diese in der Landschaft oder wird in einer Kompostierung „entsorgt“, ohne die darin enthaltene Energie z.B. in einer Biogasanlage zu nutzen. Der Grund hierfür ist, dass diese faserreiche und möglicherweise störstoffbelastete Biomasse (z.B. Sand, Steine, Metalle, Plastik …) in einer Nassvergärung zur Bildung von Schwimm- und Sinkschichten neigt, was zu erhöhtem Stromverbrauch und Wartungsaufwand führt. Des Weiteren sind Verstopfungen von Rohrleitungen sehr wahrscheinlich und Pumpen sowie Eintragstechnik der Flüssigbiogasanlagen müssen häufig gewartet werden. All dies schränkt die Verfügbarkeit dieser Anlagen bei Einsatz von faserreichen Substraten erheblich ein und führt zu hohen Betriebskosten. In der Feststoff-Fermentation von Renergon gibt es diese Nachteile nicht. Neben der gewonnenen Energie wird zudem der Mist zu einem wertvollen bodenverbessernden Humus Dünger aufgewertet.
Die optimalen Substratmengen sind für die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage entscheidend. Die Empfehlungen für Mindestmengen variieren je nach Land und den damit verbundenen Rahmenbedingungen, Subventionen und Einspeisevergütungen.
Schweiz und Österreich:
Wir empfehlen eine Mindestmenge von ca. 5.000 Tonnen pro Jahr. Diese Menge ist in der Schweiz + Österreich optimal, um die Wirtschaftlichkeit einer Anlage zu gewährleisten. Hierbei werden die spezifischen schweizerischen/österreichischen Bedingungen und möglichen Förderungen berücksichtigt, die den Erfolg eines Projekts beeinflussen.
Dies entspricht z.B. dem Mist von rund 1.000 Rindern oder 500 Pferden.
Deutschland:
Für Deutschland empfehlen wir eine Mindestmenge von ca. 10.000 Tonnen pro Jahr. Dieser höhere Wert resultiert aus den spezifischen deutschen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Einspeisevergütungen, die eine größere Menge an Substraten wirtschaftlich sinnvoll machen.
Dies entspricht z.B. dem Mist von rund 2.000 Rindern oder 1.000 Pferden.
Kontaktieren Sie uns
Gerne informieren wir Sie über die technischen und wirtschaftlichen Aspekte zum Bau und Betrieb Ihrer eigenen Biogasanlage. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder E-Mail.
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