Eine Alternative zum Neubau Ihrer Mistplatte

Welche Alternative gibt es zum Neubau Ihrer maroden Mistplatte? Mit der Düngeverordnung gelten neue Regeln hinsichtlich Mindestlagerdauer und der Sperrfrist zur Ausbringung von Festmist. Ebenso sind die technischen Regeln zur Ausführung einer Mistplatte für Festmist für tierhaltende Betriebe neu formuliert.

Düngeverordnung und Mistplatte

Betriebe, die Festmist erzeugen, haben sicherzustellen, dass sie jeweils mindestens die in einem Zeitraum von zwei Monaten anfallende Menge sicher lagern können. Wenn der Betrieb nicht selbst über die erforderliche Mistplatte verfügt, hat der Betriebsinhaber durch schriftliche vertragliche Vereinbarung mit Dritten sicherzustellen, dass diese Menge entsprechend gelagert oder verwertet wird, und muss ebenfalls den gesetzlichen und technischen Regeln entsprechen, sowie ausreichend groß sein. Die Vorhaltung einer Lagerdauer von 6 Monaten ist zu empfehlen, denn nur so kann ein ackerbaulich und düngerechtlich sinnvoller Einsatz stattfinden.

Eine Zwischenlagerung von Festmist in Feldmieten bis zu 6 Monaten darf nur ausnahmsweise erfolgen. Primär ist ausreichender und sachgerechter Lagerraum an der Hofstelle zu stellen. Der Abstand einer Festmistplatte zu privat oder gewerblich genutzten Quellen oder Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, hat mindestens 50 m, der Abstand zu oberirdischen Gewässern mindestens 20m zu betragen.

Bei Bestandsanlagen kann beim Verdacht erheblicher oder gefährlicher Mängel eine Sachverständigenprüfung gefordert werden und die Behörde technische oder organisatorische Anpassungsmaßnahmen fordern. Bei kleinen Mistplatten bis 1.500 m³ dürfen keine wesentlichen Veränderungen an der Anlage (Mistplatte) vorgenommen. Unabhängig davon ist der Betreiber stets in der Verantwortung, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten und eine Gewässerverunreinigung verhindert wird.

Fazit: Der Nachweis einer ausreichenden und sachgerechten Lagerkapazität für Festmist ist Pflicht. Lagerraum für mindestens zwei Monate im Betrieb muss vorgehalten werden. Größerer Lagerraum ist aus arbeitswirtschaftlichen Gründen meist sinnvoll. Die Planung und Bauausführung sind eine anspruchsvolle und oft teure Bauaufgabe.

Lohnt sich der Neubau einer maroden Mistplatte?

Wir wollen Ihnen zumindest gerne eine Alternative aufzeigen:

Mit dem Bau einer kompakten Biogasanlage für Festmist (Güllekleinanlage) lösen Sie das Problem für Lagerung und Entsorgung langfristig. Der relativ hohe Kostenaufwand für den Neubau Ihrer maroden Mistplatte fließt in eine nachhaltige Lösung – wirtschaftlich erfolgreich und ökologisch nachhaltig. Die Förderung nach EEG Einspeisevergütung sichert Ihnen dabei die Einnahmeseite langfristig.

Flexibel

  • Ab 4.500 t/a
  • Festmist vom Pferd, Rind, Schwein
  • Geflügelmist max. 20%

Zuverlässig

  • Schnelle Bauzeit
  • Robuste Anlagentechnik
  • Einpassung in Hofstruktur
  • Kein Gärrestlager

Bewährt

  • Geringer Verschleiß
  • Stabiler Prozess
  • Geringe Servicezeiten
  • Niedriger Energieverbrauch

Erfolgreich in der Praxis

Im niedersächsischen Lehrte, Deutschland, verwerten die beiden Landwirte Adrian Bartels und Jens Boedecker in einer 75kW Hofanlage Pferdemist. Festmist kann in konventionellen Flüssig-Biogasanlagen nicht optimal verwertet werden kann und verursacht hohe Kosten für die Entsorgung. Wie wirtschaftlich erfolgreich und ökologisch nachhaltig diese Entsorgung von Pferdemist ablaufen kann, zeigt das Landwirte-Team mit seiner Güllekleinanlage.

Mistplatte mit Biogasanlage Lehrte

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Schweiz & International

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Substrate

Für Deutschland empfehlen wir eine Mindestmenge von ca. 10.000 Tonnen pro Jahr.
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Für die Schweiz und Österreich empfehlen wir eine Mindestmenge von ca. 5.000 Tonnen pro Jahr.
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Für internationale Projekte empfehlen wir eine Mindestmenge von ca. 10.000 Tonnen pro Jahr.
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FAQ: Mistplatte & Biogasanlage

Brauchen Biogasanlagen eine Genehmigung?2022-08-09T09:06:54+01:00

Ja, eine Genehmigung ist notwendig. Auch wenn Biogasanlagen, gebaut nach dem Stand der Technik, sicher sind, wird doch mit explosivem und potenziell klimaschädlichen Stoffen umgegangen.

Welchen Effekt hat das Gärgut (Gärrest) auf Böden?2022-02-16T11:15:44+01:00

Neben der Düngewirkung durch Nährstoffe zeigt sich in der praktischen Anwendung, die eine Verbesserung der Bodenstruktur mitsamt der stetigen Erhöhung des Humusanteils auf den Ackerflächen. Dieser Humusaufbau verbessert dabei die Wasserspeicherkapazität des Bodens drastisch. Deshalb werden in trockenen Zeiten bis zu 70% der Ernteausfälle vermeidbar.

Was sind die Vorteile einer Feststoffvergärung?2022-08-30T14:56:33+01:00

Die grössten Vorteile der Trockenvergärung liegt in den geringen Anforderungen an das Substrat. Dieses kann Verunreinigungen enthalten, die nach dem Prozess als Reststoffe übrigbleiben, und ist weniger abhängig von Partikelgrössen und Faserhaltigkeit. Als Beispiel sei häuslicher Bioabfall, der häufig Reststoffe wie Verpackungsmaterialien enthält, oder Pferdemist mit Hufeisen oder Halftern, die Rührwerken grosses Schäden anrichten können. Darüber hinaus ist Biomüll beispielsweise kein Lebensmittel, wodurch sich die häufig in diesem Zusammenhang aufkommende Tank- oder Teller-Debatte auflöst.

Trockenvergärung beginnt dort wo herkömmliche die Flüssig-Biogasanlage- und Pfropfenstromanlage an ihre Grenzen stösst. Die Trockenvergärung hingegen ermöglicht die Vergärung trockener und faseriger Substrate (Trockensubstanz TS-Gehalt : 20%-55%), die in anderen Systemen oft zu Problemen führen.

Der Prozess läuft im Batch-Verfahren ab und liefert eine kontinuierliche Biogasausbeute. Die Anlagen bestehen aus einzelnen Fermenterboxen (Garagenfermenter), die in einem festgelegten Zyklus befüllt und entleert werden. Der manuelle Aufwand ist dabei äusserst gering, da neben der einfachen Lade- und Entladetätigkeit, selten eine Vorbehandlung des Substrats (Zerkleinerung, Schreddern) nötig ist. Zudem wird das Substart über die gesamte Verweilzeit (18-21 Tage) nicht bewegt. Es sinkt die Störanfälligkeit, sowie der Wartungsaufwand der Technik, da keine anfällige Rühr- und Pumptechnik (Vermeidung Schwimm- und Quellschichten) verwendet wird.

Kann man in einer Biogasanlage Pferdemist entsorgen?2022-10-20T14:47:07+01:00

Ja, mit einer Trockenvergärung ist es möglich Pferdemist optimal zu entsorgen, bzw. zu verwerten.

Die Trockenvergärung hat geringe Anforderungen an das Substrat. Diese kann Verunreinigungen enthalten und ist weniger abhängig von Partikelgrössen und Faserhaltigkeit. Pferdemist mit Hufeisen oder Halftern können im Fermenter (Boxen) keine Schäden anrichten können, da das Substrat während des gesamten Vergärungsprozess nicht bewegt wird. Pferdemist Entsorgung ist in herkömmlichen Flüssiganlagen eher aufwändig in der Vorbehandlung und riskant für die Rührwerke, weshalb Pferdemist trotz hohem Gasertrag ungern oder nicht angenommen wird. (Biogas Verfahren im Überblick)

Neben der gewonnenen Energie wird der Pferdemist zu einem wertvollen bodenverbessernden organischem Dünger aufgewertet.

Welche Umweltauflagen gelten für eine Biogasanlage?2022-08-09T14:04:20+01:00

Hier sind speziell die Emissionen der Anlage im Fokus, das bedeutet: Geruch und Lärm, aber auch die Emissionen von Biogas dürfen gewisse Grenzwerte nicht überschreiten. Auch das Grundwasser ist zu schützen, indem grundwassergefährdende Flüssigkeiten davon abgehalten werden, zu versickern. Bei Hofdüngeranlagen wird oft auch eine Düngemittelbilanz gefordert. Wichtige Unterlagen hierzu sind u.a. TA Luft oder TA Lärm.

Welche Mindestmenge an Substrat benötigt eine Biogasanlage?2023-10-23T18:02:07+01:00

Die optimalen Substratmengen sind für die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage entscheidend. Die Empfehlungen für Mindestmengen variieren je nach Land und den damit verbundenen Rahmenbedingungen, Subventionen und Einspeisevergütungen.

Schweiz und Österreich:
Wir empfehlen eine Mindestmenge von ca. 5.000 Tonnen pro Jahr. Diese Menge ist in der Schweiz + Österreich optimal, um die Wirtschaftlichkeit einer Anlage zu gewährleisten. Hierbei werden die spezifischen schweizerischen/österreichischen Bedingungen und möglichen Förderungen berücksichtigt, die den Erfolg eines Projekts beeinflussen.

Dies entspricht z.B. dem Mist von rund 1.000 Rindern oder 500 Pferden.

Deutschland:
Für Deutschland empfehlen wir eine Mindestmenge von ca. 10.000 Tonnen pro Jahr. Dieser höhere Wert resultiert aus den spezifischen deutschen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Einspeisevergütungen, die eine größere Menge an Substraten wirtschaftlich sinnvoll machen.

Dies entspricht z.B. dem Mist von rund 2.000 Rindern oder 1.000 Pferden.

Hier geht’s zum Biogasrechner

Was macht die Renergon RSD Technologie besonders?2022-07-26T11:22:40+01:00

Ein Vorteil der RSD-Technologie ist, dass Flüssigkeiten (wie z.B. Reststoffe aus der Fruchtsaftherstellung oder Glycerin) direkt in den Prozess integriert werden können. Stehen mehr flüssige Substrat zur Verfügung, bieten wir eine Hybrid-Lösung (Feststoff-Fermentation und Flüssigvergärung) an, um beide Reststoff-Ströme bestmöglich zu verwerten.

Eine breites Spektrum organischer Abfallströme und Reststoffe mit hohem Feststoffanteil können mit der RSD® Technologie für Feststoff-Vergärung verwertet werden. Z.B. Bioabfall, Grüngut, Festmist (Pferd, Schwein, Rind, Geflügel), Bioabfälle, Erntereste, Stroh usw. Eine gute Struktur, sprich hoher Anteil an Pflanzenfasern ist nötig, damit der Perkolationsprozess gut funktioniert.

Was muss für den Biogasanlagen Standort beachtet werden?2022-08-09T09:14:23+01:00

Eine Biogasanlage darf nicht im Wasserschutzbereich stehen. Weiter sollte bei der Standortwahl darauf geachtet werden, dass die nächste Hochspannungsleitung, wie auch Bahn-Trasse nicht zu nah ist (ca. 50 m Abstand). Ebenfalls ist ein Abstand von ca. 200 m zur nächsten Wohnbebauung hilfreich für die Genehmigung: Anwohner müssten vor möglichen Geruchs- und Lärmimmissionen geschützt sein.

Was kann ich mit dem Gärrest anfangen?2022-01-31T15:39:38+01:00

Das Gärprodukt wird schliesslich aus schwer abbaubaren, relativ stabilen organischen Substanzen, mineralischen Nährstoffen und einem gewissen Wassergehalt gebildet. Die absoluten Nährstoffgehalte in der Frischsubstanz ändern sich durch die Fermentation nur unwesentlich. Was am Ende in den Fermentationsprodukten an Nährstoffen enthalten ist, hängt natürlich von den Ausgangssubstraten ab. Wie das Gärprodukt verwendet wird, bzw. werden muss hängt auch von dem Ausgangsmaterial ab. Während das Gärprodukt aus der 99 kW Güllekleinanlage direkt als Dünger auf die Felder ausgebracht werden darf, sind grössere Anlagen und auch Anlagen die als Abfall deklarierte Stoffe einsetzen wie Grüngut und Bioabfall verpflichtet eine Kompostierung an die Vergärung anzuschliessen.

Was besagt die Gülle-Kleinanlagen Förderung nach EEG?2022-08-08T16:10:55+01:00

Mit dem EEG 2021 gilt die gesonderte Regelung für Gülle-Kleinanlagen ≤ 100 kW installierter elektrischer Leistung. Sie erhalten einen festgesetzten Einspeisetarif für produzierten Strom und sind von der Pflicht zur Direktvermarktung ausgenommen. Für den Anspruch auf Vergütung müssen in der Anlage mindestens 80% Gülle bzw. Säugetier-Stallmist eingesetzt werden (bis 20% Geflügelmist erlaubt). Zudem entfällt die Pflicht einer Verweilzeit der Biomasse von 150 Tagen im gasdichten System zu gewährleisten. Mit dem Einsatz von Pferde- & Rindermist ist diese Voraussetzung entsprechend erfüllt.

Für die Gruppe der sogenannten Güllekleinanlagen ist die spezielle Vergütung für den erzeugten Strom fortgeschrieben worden und es hat einige interessante Veränderungen für Neuanlagen gegeben. Bleibt man bei der Anlagenplanung mit beispielsweise 99 kW installierter Leistung unter dem Grenzwert von 100 kW, so kann die Anlage diese Leistung künftig unbegrenzt fahren und bekommt die Sondervergütung für die komplette eingespeiste Strommenge ausgezahlt. Neuanlagen von 100 kW installierter Leistung bis zu einer Leistung von 150 kW dürfen zwar nur die Hälfte der installierten Leistung in tatsächliche Einspeisung umsetzen, erhalten aber als Ausgleich künftig den Flexibilitätszuschlag. Damit können neue Güllekleinanlagen jetzt mit entweder knapp 25 % höherer Leistung gefahren werden oder mit einer ca.6,3 % höheren Vergütung kalkulieren als bisher.

2023-10-23T19:23:58+01:00
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