Die optimalen Substratmengen sind für die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage entscheidend. Die Empfehlungen für Mindestmengen variieren je nach Land und den damit verbundenen Rahmenbedingungen, Subventionen und Einspeisevergütungen.
Schweiz und Österreich:
Wir empfehlen eine Mindestmenge von ca. 5000 Tonnen pro Jahr. Diese Menge ist in der Schweiz + Österreich optimal, um die Wirtschaftlichkeit einer Anlage zu gewährleisten. Hierbei werden die spezifischen schweizerischen/österreichischen Bedingungen und möglichen Förderungen berücksichtigt, die den Erfolg eines Projekts beeinflussen.
Dies entspricht z.B. dem Mist von rund 1’000 Rindern oder 500 Pferden. Steht Ihnen diese Menge an Substrat langfristig gesichert zur Verfügung oder können Sie diese Menge realistisch in Zukunft erreichen? Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.
Deutschland:
Für Deutschland empfehlen wir eine Mindestmenge von ca. 10.000 Tonnen pro Jahr. Dieser höhere Wert resultiert aus den spezifischen deutschen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Einspeisevergütungen, die eine größere Menge an Substraten wirtschaftlich sinnvoll machen.
Dies entspricht z.B. dem Mist von rund 2’000 Rindern oder 1’000 Pferden. Steht Ihnen diese Menge an Substrat langfristig gesichert zur Verfügung oder können Sie diese Menge realistisch in Zukunft erreichen? Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.
International:
Bitte beachten Sie, dass wir in Ländern ausserhalb der DACH Region Projekte als Generalunternehmer nur in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern anbieten können. In Ländern, in denen wir bislang keinen lokalen Partner haben, können wir Ihnen das Engineering Ihres geplanten Projekts anbieten.
Sind Sie in Ihrem Land gut vernetzt, haben ein realistisches Projekt mit mindestens ca. 10.000 t gesichert verfügbarem Substrat pro Jahr in Aussicht und möchten unsere Renergon RSD Biogasanlagentechnologie in Ihrem Land als strategischer Partner exklusiv vorantreiben? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlungen auf umfassenden Analysen und Kenntnissen der jeweiligen Märkte basieren. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Informationen und Beratung zu bieten.
Bei Fragen oder für detailliertere Informationen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Projekt.
Hinweis: Die genannten Empfehlungen können sich im Laufe der Zeit ändern, abhängig von sich entwickelnden Marktbedingungen und regulatorischen Änderungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie von unserem Expertenteam.
Fragen Sie uns
+49 7544 9626 929
info@renergon.com
Deutschland
+41 71 447 58 00
info@renergon.com
Schweiz & International
FAQ: Biogasanlage
In einer Biogasanlage entsteht Biogas. Das geschieht durch den anaeroben Abbauprozess organischer Abfälle in grossen Fermenterboxen. Diese organischen Abfälle und Reststoffe mit hohem Feststoffanteil aus dem kommunalen, industriellen und landwirtschaftlichen Bereich sind zum Beispiel Bioabfall, Grünschnitt, Lebensmittelreste, Schlachtabfälle und Festmist (Pferde, Rinder, Schwein, Geflügel).
Die Fermenterboxen werden, zeitlich versetzt innerhalb weniger Tage, mit den verfügbaren organischen Feststoffen befüllt (diskontinuierlicher Prozess). Zum Starten und Aufrechterhalten des thermophilen Biogasprozesses wird die Biomasse mit erwärmter Prozessflüssigkeit (Perkolat) besprüht, welche durch die Biomasse sickert und anschliessend wieder dem Tank zugeführt wird. Durch diesen geschlossenen Kreislauf werden die im Perkolat enthaltenen Mikroorganismen, essenziellen Nährstoffe, Feuchtigkeit und Wärme gleichmäßig in der Biomasse verteilt. Die Biomasse wird während der gesamten Verweilzeit nicht bewegt, weshalb die Feststoff-Fermentation ohne aufwändige und anfällige Pump-, Rühr- und Heiztechnik auskommt. Das Resultat ist eine wartungsfreundliche Anlage mit hoher Verfügbarkeit und Lebensdauer, sowie mit geringem Wärme- und Eigenenergiebedarf.
Während des anaeroben Abbauprozesses entsteht Biogas, das in einem BHKW zu Strom und Wärme umgewandelt werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, das erzeugte Gas zu Biomethan (Erdgas-Qualität, >96 % Methan) aufzubereiten, welches dann direkt ins Gasnetz eingespeist wird. Durch die zeitversetzte Befüllung der Boxen entsteht, über alle Fermenterboxen kumuliert, ein kontinuierlicher Gasertrag wie im Diagramm oben dargestellt. Das Gärprodukt, welches eine Massenreduktion gegenüber der eingesetzten Biomasse erfährt, kann direkt als hochwertiger Dünger und zum Humusaufbau auf die Felder ausgebracht oder zu Kompost aufbereitet und vermarktet werden. Störstoffe in der Biomasse haben weder auf die robuste Anlagentechnik noch auf den stabilen biologischen Abbauprozess irgendeinen Einfluss.
Der Flächenbedarf einer Kompaktanlage mit 4.500 t/a liegt bei etwa 1.900 m2
Fermenterboxen, Vorplatz, Technik, Perkolattank, Gasnutzung: ~ 1.750 m2
Gärprodukt-Abtropffläche: ≥ 150 m2
Festmistlagerfläche: je nach Anlieferung
Kompostierung: je nach Verarbeitung
Das ist abhängig von der Größe der Biogasanlage, sowie der Menge der verwendeten Einsatzstoffe. Es hängt auch davon ab, ob Bio-Methan oder Strom und Wärme produziert wird. Mit unserem kostenlosen Biogasrechner können Sie das Potenzial einfach und schnell selbst simulieren. Hier geht’s zum Biogasrechner
Mit dem EEG 2021 gilt die gesonderte Regelung für Gülle-Kleinanlagen ≤ 100 kW installierter elektrischer Leistung. Sie erhalten einen festgesetzten Einspeisetarif für produzierten Strom und sind von der Pflicht zur Direktvermarktung ausgenommen. Für den Anspruch auf Vergütung müssen in der Anlage mindestens 80% Gülle bzw. Säugetier-Stallmist eingesetzt werden (bis 20% Geflügelmist erlaubt). Zudem entfällt die Pflicht einer Verweilzeit der Biomasse von 150 Tagen im gasdichten System zu gewährleisten. Mit dem Einsatz von Pferde- & Rindermist ist diese Voraussetzung entsprechend erfüllt.
Für die Gruppe der sogenannten Güllekleinanlagen ist die spezielle Vergütung für den erzeugten Strom fortgeschrieben worden und es hat einige interessante Veränderungen für Neuanlagen gegeben. Bleibt man bei der Anlagenplanung mit beispielsweise 99 kW installierter Leistung unter dem Grenzwert von 100 kW, so kann die Anlage diese Leistung künftig unbegrenzt fahren und bekommt die Sondervergütung für die komplette eingespeiste Strommenge ausgezahlt. Neuanlagen von 100 kW installierter Leistung bis zu einer Leistung von 150 kW dürfen zwar nur die Hälfte der installierten Leistung in tatsächliche Einspeisung umsetzen, erhalten aber als Ausgleich künftig den Flexibilitätszuschlag. Damit können neue Güllekleinanlagen jetzt mit entweder knapp 25 % höherer Leistung gefahren werden oder mit einer ca.6,3 % höheren Vergütung kalkulieren als bisher.
Für den erfolgreichen Betrieb einer Biogasanlage ist es essenziell, alle verfügbaren Ressourcen effizient und nachhaltig zu nutzen. Dies beinhaltet die vollständige Verwertung der aus der Biogasanlage gewonnenen Energie in Form von Gas, Wärme und Strom. Ebenso wichtig ist die Verwendung des qualitativ hochwertigen Gärguts als organischer Dünger. Durch Partnerschaften, die sowohl die Beschaffung von Substraten als auch den Verkauf der Haupt- und Nebenprodukte einer Biogasanlage betreffen, können sich beidseitig vorteilhafte Situationen ergeben.
Die Rentabilität einer Biogasanlage wird stark durch die geeigneten Substratmengen beeinflusst. Abhängig vom jeweiligen Land und den dort geltenden Rahmenbedingungen, Subventionen und Vergütungen, können sich unterschiedliche Mindestmengenempfehlungen ergeben.
Schweiz und Österreich:
Für Biogasanlagen in der Schweiz und Österreich empfehlen wir eine Grundmenge von rund 5.000 Tonnen pro Jahr.
Zum Vergleich: Diese Menge entspricht dem Mist von zirka 1.000 Rindern oder 500 Pferden.
Deutschland:
In Bezug auf Biogasanlagen in Deutschland raten wir zu einer Grundmenge von etwa 10.000 Tonnen jährlich.
Zum Vergleich: Das entspricht dem Mist von rund 2.000 Rindern oder 1.000 Pferden.
Hier geht’s zum Biogasrechner
Die grössten Vorteile der Trockenvergärung liegt in den geringen Anforderungen an das Substrat. Dieses kann Verunreinigungen enthalten, die nach dem Prozess als Reststoffe übrigbleiben, und ist weniger abhängig von Partikelgrössen und Faserhaltigkeit. Als Beispiel sei häuslicher Bioabfall, der häufig Reststoffe wie Verpackungsmaterialien enthält, oder Pferdemist mit Hufeisen oder Halftern, die Rührwerken grosses Schäden anrichten können. Darüber hinaus ist Biomüll beispielsweise kein Lebensmittel, wodurch sich die häufig in diesem Zusammenhang aufkommende Tank- oder Teller-Debatte auflöst.
Trockenvergärung beginnt dort wo herkömmliche die Flüssig-Biogasanlage- und Pfropfenstromanlage an ihre Grenzen stösst. Die Trockenvergärung hingegen ermöglicht die Vergärung trockener und faseriger Substrate (Trockensubstanz TS-Gehalt : 20%-55%), die in anderen Systemen oft zu Problemen führen.
Der Prozess läuft im Batch-Verfahren ab und liefert eine kontinuierliche Biogasausbeute. Die Anlagen bestehen aus einzelnen Fermenterboxen (Garagenfermenter), die in einem festgelegten Zyklus befüllt und entleert werden. Der manuelle Aufwand ist dabei äusserst gering, da neben der einfachen Lade- und Entladetätigkeit, selten eine Vorbehandlung des Substrats (Zerkleinerung, Schreddern) nötig ist. Zudem wird das Substart über die gesamte Verweilzeit (18-21 Tage) nicht bewegt. Es sinkt die Störanfälligkeit, sowie der Wartungsaufwand der Technik, da keine anfällige Rühr- und Pumptechnik (Vermeidung Schwimm- und Quellschichten) verwendet wird.
Biogasanlagen zur Trockenvergärung eignen sich dafür optimal. Faserreiche Biomasse, wie z.B. strohreicher Stallmist, wird bisher nur wenig zur Energiegewinnung verwendet. Meist verrottet diese in der Landschaft oder wird in einer Kompostierung „entsorgt“, ohne die darin enthaltene Energie z.B. in einer Biogasanlage zu nutzen. Der Grund hierfür ist, dass diese faserreiche und möglicherweise störstoffbelastete Biomasse (z.B. Sand, Steine, Metalle, Plastik …) in einer Nassvergärung zur Bildung von Schwimm- und Sinkschichten neigt, was zu erhöhtem Stromverbrauch und Wartungsaufwand führt. Des Weiteren sind Verstopfungen von Rohrleitungen sehr wahrscheinlich und Pumpen sowie Eintragstechnik der Flüssigbiogasanlagen müssen häufig gewartet werden. All dies schränkt die Verfügbarkeit dieser Anlagen bei Einsatz von faserreichen Substraten erheblich ein und führt zu hohen Betriebskosten. In der Feststoff-Fermentation von Renergon gibt es diese Nachteile nicht. Neben der gewonnenen Energie wird zudem der Mist zu einem wertvollen bodenverbessernden Humus Dünger aufgewertet.
Eine korrekt gebaute und betriebene Biogasanlage stinkt nicht. Eine Geruchsbelästigung durch Biogasanlagen kann es nur dann geben, wenn:
- Biomasse vor oder nach dem Prozess nicht sachgerecht gelagert wird
- Biologische Prozesse aus dem Gleichgewicht kommen
- Wenn schlecht vergorenes Material, der Gärrest, wieder auf den Acker ausgebracht wird
Die Sorge vor Geruchsbelästigungen durch Biogasanlagen ist damit weitgehend unbegründet. Mehr noch: Mist und Gülle aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung, die vor ihrer Ausbringung auf die Ackerflächen zunächst in einer Biogasanlage vergoren und energetisch genutzt wurde, verursacht wesentlich geringere Geruchsbelästigungen als unvergorene Gülle. Das in der Gülle enthaltene Methan wird in der Biogasanlage zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Deshalb kann dieses extrem klimaschädliche Gas bei der Ausbringung der Gärreste, d.h. von vergorener Gülle, nicht mehr in die Atmosphäre entweichen. (s.a. Artikel: Wie funktioniert eine Biogasanlage?)
Darüber hinaus sind die Nährstoffe über den Gärrest für Pflanzen wesentlich besser verfügbar. Durch die Rückführung des Gärrestes auf die Ackerflächen kann daher mit diesem wertvollen Dünger der Einsatz von künstlichen Dünger reduziert werden. So schliesst sich der natürliche Nährstoffkreislauf über die Biogasanlage. Für benachbarte Wohngebäude ist eine Biogasanlage oft ein Zugewinn, da von ihr die Wärme zur Beheizung des Wohnhauses günstiger bezogen werden kann als über die eigene Erdgas- oder Ölheizung.